Rocket Beans Entertainment GmbH/Archiv 1: Unterschied zwischen den Versionen
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Laut Eintrag im Unternehmensregister waren Daniel Budimann und Arno Heinisch bis September 2014 jeweils einzelvertretungsberechtigt. Erst nach diesem Zeitpunkt ist Heinisch alleiniger Geschäftsführer. | Laut Eintrag im Unternehmensregister waren Daniel Budimann und Arno Heinisch bis September 2014 jeweils einzelvertretungsberechtigt. Erst nach diesem Zeitpunkt ist Heinisch alleiniger Geschäftsführer. | ||
[https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=6244453246D87821ECF31EB0DECBF7D1.web01-1?submitaction=showPrintDoc&id=9321146 Quelle] | [https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=6244453246D87821ECF31EB0DECBF7D1.web01-1?submitaction=showPrintDoc&id=9321146 Quelle] | ||
--[[Benutzer:Don Corlebohne|Don Corlebohne]] ([[Benutzer Diskussion:Don Corlebohne|Diskussion]]) 20:49, 20. Apr. 2015 (CEST) |
Version vom 20. April 2015, 18:49 Uhr
Schreibweise Rocket BEANS Entertainment GmbH
Hey,
hier im Artikel wird/wurde gemischt Beans/BEANS verwendet. Ich meine, da das Unternehmen im offiziellen Namen "BEANS" trägt und es eine Zusammensetzung aus Anfangsbuchstaben ist, sollte (in Bezug auf das Unternehmen) auch "BEANS" verwendet werden.
Eure Meinung? :)
Wenn sich zuuuu lange keiner meldet, bau ich's einfach auf BEANS um >:D
Blubb. (Diskussion) 19:43, 20. Apr. 2015 (CEST)
Laut Unternehmensregister ist die korrekte Schreibweise „Rocket Beans Entertainment GmbH". Aber um deinem Einwand gerecht zu werden, könnte man jedoch im Einleitungstext auf die verschiedenen Schreibweisen hinweisen.
Beispiel: „Die Rocket BEANS Entertainment GmbH (seltener auch Rocket B.E.A.N.S. Entertainment GmbH oder Rocket BEANS Entertainment GmbH) ist [...]“
P.S.: Selbiges gilt natürlich auch für Rocket Beans TV.
--Don Corlebohne (Diskussion) 20:23, 20. Apr. 2015 (CEST)
Firmen Gründung
Die Formulierung "Das Unternehmen wird seit der Gründung von Arno Heinisch geführt" ist irreführend. Laut Eintrag im Unternehmensregister waren Daniel Budimann und Arno Heinisch bis September 2014 jeweils einzelvertretungsberechtigt. Erst nach diesem Zeitpunkt ist Heinisch alleiniger Geschäftsführer. Quelle
--Don Corlebohne (Diskussion) 20:49, 20. Apr. 2015 (CEST)